Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Pematech GmbH
1    DOKUMENTATION

Die Dokumentation eines Pematech GmbH Produkts ist im Gesamtpreis in einfacher Ausführung, in deutsch, enthalten und beinhaltet:
-    Bedienungs- / Wartungsanleitung mit Funktionsbeschreibung (zusätzlich auf CD-Rom)
-    Dokumentation von Kaufteilen
-    Schaltpläne der pneumatischen und elektrischen Ausrüstung
-    Ersatz- und Verschleißteilliste, Stücklisten und Zusammenbauzeichnungen
Die detaillierte Gesamtkonstruktion ist nicht Gegenstand dieses Angebots.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die endgültige Dokumentation wegen Aktualisierung ca. 6-8 Wochen nach erfolgter Endabnahme, nachgeliefert wird und dies nicht zum Einbehalt von Zahlungen führen darf.
2    LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1    Lieferzeit

Die Lieferzeit richtet sich nach dem Auftragsbestand zum Zeitpunkt der Bestellung.
Der genannten Lieferzeit liegen folgende Voraussetzungen zugrunde:
-    Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten zur Auftragsvergabe
-    Klärung der im Laufe des Projektes auftretenden Fragen innerhalb einer angemessenen Zeit
-    Termingerechte Anlieferung von Musterteilen und sonstigen Beistellungen
-    Die Aufstellungsfläche ist vor Montagebeginn komplett geräumt und die Bodenbeschaffenheit lässt eine zügige Aufstellung und Inbetriebnahme zu.
-    Sämtliche bauseitigen Beton-, Fundament-, Stahlbau- und Lackierarbeiten, soweit sie nicht zum Liefer- und Leistungsumfang gehören, müssen abgeschlossen sein.
Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Zeichnen sich Verzögerungen ab, wird die Pematech GmbH Sie hierüber unverzüglich informieren.
Im Falle von Verzögerungen, die nicht von der Pematech GmbH zu vertreten sind, behält sich diese eine Verschiebung des Liefertermins vor.
Die durch eine solche Verzögerung oder eine aufgrund dessen eventuell notwendige Zwischenlagerung entstehenden Kosten werden kundenseitig getragen.
2.2    Lieferung
FCA Radolfzell (Incoterms 2010)
2.3    Zahlungsbedingungen
Entweder bei Beträgen unter Euro 25.000,- zahlbar;
100 % - des Auftragswertes nach erfolgter Lieferung
oder bei Beträgen über Euro 25.000,- zahlbar:
60 % - bei Auftragsbestätigung
30 % - nach Vorabnahme des Liefergegenstands im Hause Pematech und Auslieferung an Sie
10 % - nach Aufstellung und Inbetriebnahme in Ihrem Hause
Verzögert sich der genannte Zeitpunkt für die zweite bzw. dritte Zahlung aus Gründen, die von der Pematech GmbH nicht zu vertreten sind, so erfolgt diese Zahlung spätestens 2 Wochen nach der Fertigmeldung zur Vorabnahme im Hause Pematech (2. Zahlung) bzw. 2 Wochen nach der Anzeige unserer Lieferbereitschaft (3. Zahlung).
Alle Zahlungen werden jeweils 7 Tage nach Rechnungsstellung netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer fällig.
2.4    Angebotsgültigkeit
4 Wochen ab Angebotsdatum
2.5    Abnahme
Die Abnahme des Liefergegenstandes erfolgt gemäß eines Abnahmeverfahrens, das von den Vertragsparteien zu definieren ist. Die Vertragsparteien werden ein separates Abnahmeprotokoll für jedes Teil des Liefergegenstandes erstellen, das von berechtigten Vertretern der beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Verweigern Sie die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls ohne Angabe berechtigter Gründe (bei gleichzeitiger Vorlage der jeweiligen Nachweise), gilt die Abnahme vierzehn (14) Tage nach Vorlage des Abnahmeprotokolls als erteilt.
Ungeachtet obiger Regelung erfolgt die Abnahme des Liefergegenstandes mit Aufnahme der Produktion und Auslieferung von Produkten, die mit dem Liefergegenstand produziert worden sind.
Weist das Abnahmeprotokoll ganz oder teilweise Mängel des Liefergegenstandes auf, gelten sowohl die betroffenen Teile des Liefergegenstandes, als auch der Liefergegenstand als Ganzes als abgenommen, wenn die identifizierten Mängel beseitigt worden sind. Eine Wiederholung des Abnahmeverfahrens findet nicht statt.
Geringfügige Mängel, die die Funktion des Liefergegenstandes nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, berechtigen Sie nicht, die betreffende Einzel- oder Endabnahme zu verweigern.
2.6    Mängelhaftung/Gewährleistung
Für Sach- und Rechtsmängel leistet die Pematech GmbH unter Ausschluss weiterer Ansprüche für die Dauer von 6 Monaten (beschränkt auf max. 1% des Auftragwertes) ab Abnahme, spätestens jedoch 4 Wochen ab Inbetriebnahme Gewähr wie nachfolgend in Ziffern 2.6.1 und 2.6.2 beschrieben. Die Regelung zur Haftung (Ziffer 2.7) bleibt hiervon unberührt.
2.6.1    Sachmängel
1. Die Pematech GmbH wird nach ihrer Wahl diejenigen Teile nacherfüllen oder neu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist der Pematech GmbH unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Pematech GmbH über.
2. Zur Vornahme aller der Pematech GmbH nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen haben Sie der Pematech GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist diese von der Verantwortung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei die Pematech GmbH sofort zu verständigen ist, sind Sie berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der Pematech GmbH Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
3. Im Gewährleistungsfalle übernimmt die Pematech GmbH neben den unmittelbaren Kosten der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung auch die Kosten des Versandes zum definierten Einsatzort des Liefergegenstandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus.
4. Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Pematech GmbH - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine ihr gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht Ihnen lediglich ein Recht zur Minderung der vereinbarten Vergütung zu. Das Recht auf Minderung der vereinbarten Vergütung ist ansonsten ausgeschlossen.
5. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:
-    Bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit bzw. nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
-    Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch Sie oder Dritte
-    Betreiben des Liefergegenstandes mit defekten Sicherheits- und Schutzvorrichtungen oder nicht ordnungsgemäß angebrachten Sicherheits- und Schutzvorrichtungen
-    Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Transport, Lagerung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Reinigung des Liefergegenstandes
-    Eigenmächtige bauliche oder softwaremäßige Veränderung des Liefergegenstandes
-    Eigenmächtige sonstige Veränderungen des Liefergegenstandes oder Teilen davon
-    Mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen, die einem Verschleiß unterliegen
-    natürliche Abnutzung
-    fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
-    nicht ordnungsgemäße Wartung
-    ungeeignete Betriebsmittel
-    mangelhafte Bauarbeiten
-    ungeeigneter Baugrund
-    chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von der Pematech GmbH zu verantworten sind.
6. Im Falle der unsachgemäßen Nacherfüllung durch Ihr Haus oder Dritte, übernimmt die Pematech GmbH keine Verantwortung für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Pematech GmbH vorgenommenen Änderungen an dem Liefergegenstand.
7. Bei Gewährleistungsfällen am Liefergegenstand, der außerhalb der vertraglichen Bestimmungen in das Ausland verbracht wird, ist die Pematech GmbH berechtigt, Reisezeit und -kosten sowie Spesen separat zu berechnen.
Die Reaktionszeit verlängert sich um die erforderliche Reisezeit und entsprechend der Verfügbarkeit von Flugkapazität (Flugtickets).
2.6.2    Gewährleistung bei Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen
Ungeachtet der sonstigen Regelungen zur Sachmängelhaftung sind im Falle von Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen Gewährleistungsansprüche beschränkt auf die durchgeführten Maßnahmen.
Die Pematech GmbH übernimmt keine Gewährleistung für Teile, Baugruppen und Zellen, die Bestandteil der bereits bestehenden Anlage sind, oder aber die Funktionalität der Gesamtanlage.
Die Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen sind nicht als Generalüberholung der bestehenden Anlage, ihrer Teile, Baugruppen und Zellen zu verstehen.
2.6.3    Rechtsmängel
1. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutz¬rechten oder Urheberrechten, wird die Pematech GmbH Ihnen auf ihre Kosten das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für Sie zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, sind Sie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch der Pematech GmbH ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird die Pematech GmbH Sie von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutz¬rechts-inhaber freistellen.
2. Die genannten Verpflichtungen bestehen nur, wenn
-    Sie die Pematech GmbH unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichten,
-    der Pematech GmbH alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben,
-    Sie die Pematech GmbH in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützen bzw. die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß obigen Abschnitt 1 ermöglichen,
-    der Rechtsmangel nicht auf einer Ihrer Anweisungen beruht und
-    die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass Sie den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet haben.
3. Die Regelung zur Haftung, Ziffer 2.7, Abschnitt 2 bleibt unberührt.
2.7    Haftung
1. Wenn Sie den Liefergegenstand durch Verschulden der Pematech GmbH infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes nicht vertragsgemäß verwenden können, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche die Regelungen zur Mängelhaftung / Gewährleistung gemäß Ziffer 2.6 entsprechend.
Für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die Pematech GmbH aus welchen Rechtsgründen auch immer nur
-    bei Vorsatz,
-    bei grober Fahrlässigkeit eines Mitglieds der Geschäftsleitung oder eines leitenden Angestellten der Pematech GmbH,
-    bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
-    bei Mängeln, die die Pematech GmbH arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat,
-    bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
-    Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Pematech GmbH auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
2.8    Eigentumsvorbehalt
1. Die Pematech GmbH behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.
2. Sie dürfen den Liefergegenstand weder veräußern, verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte ist die Pematech GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Pematech GmbH nach Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand zurückzunehmen. Sie sind zur Herausgabe verpflichtet.
4. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt die Pematech GmbH vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
2.9    Schutzrecht
Die Pematech GmbH weist darauf hin, dass dieses Angebot nebst Anlagen und die darin enthaltenen Angaben urheberrechtlich geschützt sind und Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Vertraulichkeits-, Urheberrechts- oder sonstige Schutzrechtsvermerke dürfen von Ihnen weder entfernt, noch verändert werden.
2.10    Sonstiges
Sollten die obigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise der Rechtswirksamkeit ermangeln oder nicht durchgeführt werden können, so sollen dennoch die übrigen Vereinbarungen wirksam bleiben. Die Vertragspartner werden die unwirksame bzw. nicht durchführbare Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Wert der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.
Es gilt das materielle Deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Erfüllungsort ist Radolfzell, Gerichtsstand ist Radolfzell.
3    ANMERKUNGEN
3.1    Bauteilzeichnungen / Musterbauteile

Die Pematech GmbH geht davon aus, dass alle Serienfertigungsteile in Bezug auf Toleranzauslegungen und Ausführung (Grate, etc.) so konzipiert sein werden, dass ein einwandfreies Fügen und Montieren möglich sein wird.
3.2    Bauteiländerungen
Änderungen an Ihren Bauteilen (Material, Materialmischung, Form, Toleranzen, Gleichmäßigkeit, Oberflächenbeschaffenheit etc.), an Zeichnungen oder evtl. am Pflichtenheft können Anpassungen erforderlich machen, die in diesem Angebot nicht berücksichtigt sind. Hieraus resultierende Minder- oder Mehraufwendungen werden gesondert bekannt gegeben und in Abzug gebracht bzw. in Rechnung gestellt.
Für Terminverzögerungen und die damit verbundenen Folgekosten, die auf den vorgenannten Gründen basieren, tragen Sie die Verantwortung.
3.3    Beschaffenheit von Bauteilen
Die Pematech GmbH geht davon aus, dass Ihre Bauteile, die von der angebotenen Anlage zu verarbeiten sind, in einem einwandfreien Zustand bereitgestellt werden (ohne Schmutz, Öl bzw. Fremdteile). Es sind keine Einrichtungen zur Überprüfung auf Bauteilfehler oder Bauteilreinigung im angebotenen Lieferumfang enthalten.
3.4    Beistellungen
Sie stellen der Pematech GmbH eine ausreichende Menge an Bauteilen für die Erprobung, Inbetriebnahme, Vorabnahme der Anlage in Hause Pematech und Endabnahme zu den von der Pematech GmbH genannten und mit Ihnen abgestimmten Terminen kostenlos und frachtfrei zur Verfügung.
Dies gilt ebenfalls für der Pematech GmbH beigestellte Anlagenkomponenten, die diese in Ihrem Auftrag zur Integration oder zur Komplettierung erhalten.
Die Transport-, Feuer- und Haftpflichtversicherung übernehmen Sie.
3.5    Allgemeine Abnahmebedingungen
Zur Abnahme des Liefergegenstandes im Hause Pematech bzw. in Ihrem Haus, stellen Sie das erforderliche qualifizierte Bedienungspersonal termingerecht und kostenlos zur Verfügung.
3.6    Anlaufbetreuung
Wünschen Sie nach der Endabnahme eine Anlaufbetreuung durch Fachpersonal der Pematech GmbH in Ihrem Hause, so unterbreitet Ihnen die Pematech GmbH hierüber gerne ein Angebot.
3.7    Service-Leistung
Während der Gewährleistungsfrist erfolgt der Beginn der Störungsbeseitigung durch einen Monteur der Pematech GmbH innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der schriftlichen Anforderung durch Ihr Haus, wenn die Anforderung von Montag bis Donnerstag zwischen 7:00 und 15:30 Uhr bei der Pematech GmbH eingeht.
Bei Eingang der Anforderung am Freitag zwischen 7:00 und 15:30 Uhr, kann der Beginn der Störungsbeseitigung erst am darauffolgenden Montag erfolgen. Entsprechendes gilt für nationale und regionale Feiertage.
Um Stillstandszeiten des Liefergegenstandes abzukürzen, bietet Ihnen die Pematech GmbH zur Ferndiagnose und Softwarewartung eine kostenpflichtige Modem-Einrichtung an. Von Ihrer Seite ist ein PC oder Programmiergerät (PG), ein Telefonanschluss und eine Bedienperson erforderlich.
Bei Mängeln außerhalb der Gewährleistung bietet Ihnen die Pematech GmbH auf Wunsch einen umfassenden Service- und Wartungsvertrag für den Liefergegenstand an.
3.8    Anforderungsprofil an die Maschinenbediener und Schichtführer Ihrer Firma
Die Personen müssen in der Lage sein,
-    den Funktionsablauf des Liefergegenstandes zu verstehen und in Details zu beherrschen, auftretende Fehler laut Schrittkettenprogramm zu analysieren, sowie Fehler elektrischer, pneu¬matischer und mechanischer Art zu beheben.
-    auftretende Fehler, die nicht ohne Mithilfe der Pematech GmbH zu beheben sind, logisch zu verfolgen und einzukreisen, so dass die Pematech GmbH entsprechend dieser Fehler¬meldungen eine schnelle Fehlerbehebung entweder durch telefonische Hilfestellung oder durch Service-Personal vor Ort einleiten kann.
-    Vor Auslieferung des Liefergegenstandes ist es erforderlich, dass die Maschinenbediener Ihrer Firma bei der Pematech GmbH eine Einweisung erhalten.


Stand: 11.10.2021